Ausbildungsklassen

Bei der Fahrschule Memo bieten wir Führerscheinklassen für Auto, Motorrad und Anhänger: B, BE, A1, A2, A, B196 sowie ASF-Kurse – praxisnah, sicher, individuell und flexibel gestaltet für jeden Fahranfänger.

A1, A2 und A

Klasse A

Was du fahren darfst:

  • Leichtkrafträder (A1): bis 125 ccm, max. 11 kW, mind. 16 Jahre

  • Kraftfahrzeuge mittlerer Leistung (A2): bis 35 kW, mind. 18 Jahre

  • Uneingeschränkt (A): über 35 kW, mind. 24 Jahre (oder 20 Jahre bei Aufstiegsregel)

Voraussetzungen:

  • Mindestalter je nach Unterklasse (siehe oben)

  • Gültige Theorie- und Praxisprüfung

Ausbildung / Praxis:

  • Theorie: Anzahl Doppelstunden je nach Vorbesitz und Klasse

  • Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich

  • Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):

    • Überland, Autobahn, Nachtfahrten je nach Fahrschule und Klasse

Was du fahren darfst:

  • Motorräder bis 125 ccm

  • Maximal 11 kW Leistung

  • Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Gültige Theorie- und Praxisprüfung

Ausbildung / Praxis:

  • Theorie: Anzahl der Doppelstunden je nach Vorbesitz einer Führerscheinklasse

  • Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich

  • Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben): Überland, Autobahn, Nachtfahrten – je nach Fahrschule

Was du fahren darfst:

  • Motorräder bis 35 kW (48 PS)

  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

  • Keine Beschränkung des Hubraums

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Gültige Theorie- und Praxisprüfung

Ausbildung / Praxis:

  • Theorie: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Vorbesitz einer Führerscheinklasse

  • Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich

  • Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben): Überland, Autobahn, Nachtfahrten – je nach Fahrschule

B und BE

Klasse B

Was du fahren darfst:

  • Kraftfahrzeuge: bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (AM, L eingeschlossen)

  • Fahrzeugkombinationen:

    • Anhänger bis 750 kg

    • Anhänger über 750 kg, wenn Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 3.500 kg

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie:

  • Ohne Führerscheinbesitz:

    • 12 Doppelstunden Grundstoff (90 Min)

    • 2 Doppelstunden B-Klasse spezifisch (90 Min)

  • Mit Führerscheinbesitz:

    • 6 Doppelstunden Grundstoff (90 Min)

    • 2 Doppelstunden B-Klasse spezifisch (90 Min)

Praxis:

  • Übungsstunden: keine gesetzliche Mindestanzahl – wir empfehlen: so viele wie nötig, so wenige wie möglich

  • Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):

    • Überland: 5 × 45 Min

    • Autobahn: 4 × 45 Min

    • Nacht: 3 × 45 Min

Was du fahren darfst:

  • Fahrzeugkombinationen:

    • Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

    • Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 17 / 18 Jahre

  • Fahrerlaubnis Klasse B

  • Führerscheinantragsunterlagen

Ausbildung / Praxis:

  • Übungsstunden: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich

  • Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):

    • Landstraße: 3 × 45 Min

    • Autobahn: 1 × 45 Min

    • Dämmerung/Nacht: 1 × 45 Min

Führerschein mit 17 („BF17“)

  • Start der Ausbildung: ab 16 ½ Jahren

  • Benötigte Unterlagen: Anmeldeformular, Führerschein- und Ausweisdaten der Begleitperson(en)

Was du fahren darfst:

  • Kraftfahrzeuge: bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (AM, L eingeschlossen)

  • Fahrzeugkombinationen:

    • Anhänger bis 750 kg

    • Anhänger > 750 kg, wenn Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 3.500 kg

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 17 Jahre

  • Fahrregel: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson

Was du fahren darfst

  • Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe, bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

  • Anhänger über 750 kg nur dann, wenn Zugfahrzeug + Anhänger zusammen ≤ 3.500 kg zulässige Gesamtmasse liegen

  • Eingeschlossen sind außerdem die Klassen AM (z. B. Moped bis 45 km/h) und L (kleine land‑/forstwirtschaftliche Zugmaschinen)


Voraussetzungen / Besonderheiten

  • Mindestalter: 18 Jahre (mit begleitetem Fahren ggf. ab 17)

  • Prüfung und Ausbildung erfolgen ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug — Mit Schaltwagen darfst du mit B78 nicht fahren.


Was B78 von „normal“ Klasse B unterscheidet

  • Bei Klasse B darfst du sowohl Schalt‑ als auch Automatikfahrzeuge fahren. Bei B78 bist du auf Automatik beschränkt.

  • Wenn du später doch Schaltwagen fahren willst, kannst du mit zusätzlicher Schulung und Eintragung der Schlüsselzahl B197 den Automatik‑Zwang aufheben.

Was du fahren darfst:
Mit B197 darfst du PKW mit Automatik- oder Schaltgetriebe bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) fahren. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt; bei Anhängern über 750 kg darf die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten. Eingeschlossen sind außerdem die Klassen AM (Moped) und L (kleine land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen).

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren) und gültige Theorie- sowie Praxisprüfung wie bei regulärer Klasse B.

Besonderheiten der Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden, gefolgt von einer Abschluss-Testfahrt auf Schaltwagen. Nach Bestehen darfst du sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren, ohne Einschränkungen.

Grenzen:
B197 erlaubt keine Fahrzeuge über 3.500 kg, keine Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen und keine Motorradklassen (A1, A2, A). Kombinationen mit Anhängern über 750 kg oder Gesamtmasse über 3.500 kg erfordern eine separate Fahrerlaubnis (B96 oder BE).

B196-Erweiterung

Klasse B196

Was du fahren darfst:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm

  • Maximal 11 kW Leistung

  • Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg

  • Voraussetzung: Besitz der Klasse B

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre, oder mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

  • Gültige Theorie- und Praxisprüfung für die Erweiterung

Ausbildung / Praxis:

  • Praxisstunden: Mindestens 9 Fahrstunden, davon 5 auf Übungsplatz und 4 auf öffentlichen Straßen

  • Theorieunterricht: entfällt, da auf vorhandener Klasse B aufbauend

  • Keine Prüfung in der regulären Theorie nötig

Besonderheiten:

  • Nach erfolgreichem Abschluss darfst du Motorräder der Klasse A1 fahren, ohne einen separaten A1-Führerschein zu machen

  • Keine Einschränkungen auf Automatik oder Schaltung

  • Nur gültig innerhalb Deutschlands

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KONTAKT

Fahrschule Memo
Castroper Str. 45
45665 Recklinghausen

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BÜROZEITEN

Montag-Donnerstag
11:00 – 18:00 Uhr
Freitags
11:00 – 17:00 Uhr

THEORIE

Montag-Donnerstag
18:00 – 19:30 Uhr