02361 9609160 | info@fahrschule-memo.de
Ausbildungsklassen
Bei der Fahrschule Memo bieten wir Führerscheinklassen für Auto, Motorrad und Anhänger: B, BE, A1, A2, A, B196 sowie ASF-Kurse – praxisnah, sicher, individuell und flexibel gestaltet für jeden Fahranfänger.
A1, A2 und A
Klasse A
Was du fahren darfst:
Leichtkrafträder (A1): bis 125 ccm, max. 11 kW, mind. 16 Jahre
Kraftfahrzeuge mittlerer Leistung (A2): bis 35 kW, mind. 18 Jahre
Uneingeschränkt (A): über 35 kW, mind. 24 Jahre (oder 20 Jahre bei Aufstiegsregel)
Voraussetzungen:
Mindestalter je nach Unterklasse (siehe oben)
Gültige Theorie- und Praxisprüfung
Ausbildung / Praxis:
Theorie: Anzahl Doppelstunden je nach Vorbesitz und Klasse
Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
Überland, Autobahn, Nachtfahrten je nach Fahrschule und Klasse
Klasse A1
Was du fahren darfst:
Motorräder bis 125 ccm
Maximal 11 kW Leistung
Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Gültige Theorie- und Praxisprüfung
Ausbildung / Praxis:
Theorie: Anzahl der Doppelstunden je nach Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben): Überland, Autobahn, Nachtfahrten – je nach Fahrschule
Klasse A2
Was du fahren darfst:
Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Keine Beschränkung des Hubraums
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Gültige Theorie- und Praxisprüfung
Ausbildung / Praxis:
Theorie: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Praxis: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben): Überland, Autobahn, Nachtfahrten – je nach Fahrschule
B und BE
Klasse B
Was du fahren darfst:
Kraftfahrzeuge: bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (AM, L eingeschlossen)
Fahrzeugkombinationen:
Anhänger bis 750 kg
Anhänger über 750 kg, wenn Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 3.500 kg
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie:
Ohne Führerscheinbesitz:
12 Doppelstunden Grundstoff (90 Min)
2 Doppelstunden B-Klasse spezifisch (90 Min)
Mit Führerscheinbesitz:
6 Doppelstunden Grundstoff (90 Min)
2 Doppelstunden B-Klasse spezifisch (90 Min)
Praxis:
Übungsstunden: keine gesetzliche Mindestanzahl – wir empfehlen: so viele wie nötig, so wenige wie möglich
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
Überland: 5 × 45 Min
Autobahn: 4 × 45 Min
Nacht: 3 × 45 Min
Klasse BE
Was du fahren darfst:
Fahrzeugkombinationen:
Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzungen:
Mindestalter 17 / 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse B
Führerscheinantragsunterlagen
Ausbildung / Praxis:
Übungsstunden: keine gesetzliche Mindestanzahl – so viele wie nötig, so wenige wie möglich
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
Landstraße: 3 × 45 Min
Autobahn: 1 × 45 Min
Dämmerung/Nacht: 1 × 45 Min
Klasse BF17
Führerschein mit 17 („BF17“)
Start der Ausbildung: ab 16 ½ Jahren
Benötigte Unterlagen: Anmeldeformular, Führerschein- und Ausweisdaten der Begleitperson(en)
Was du fahren darfst:
Kraftfahrzeuge: bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (AM, L eingeschlossen)
Fahrzeugkombinationen:
Anhänger bis 750 kg
Anhänger > 750 kg, wenn Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 3.500 kg
Voraussetzungen:
Mindestalter: 17 Jahre
Fahrregel: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson
Klasse B78
Was du fahren darfst
Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe, bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg nur dann, wenn Zugfahrzeug + Anhänger zusammen ≤ 3.500 kg zulässige Gesamtmasse liegen
Eingeschlossen sind außerdem die Klassen AM (z. B. Moped bis 45 km/h) und L (kleine land‑/forstwirtschaftliche Zugmaschinen)
Voraussetzungen / Besonderheiten
Mindestalter: 18 Jahre (mit begleitetem Fahren ggf. ab 17)
Prüfung und Ausbildung erfolgen ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug — Mit Schaltwagen darfst du mit B78 nicht fahren.
Was B78 von „normal“ Klasse B unterscheidet
Bei Klasse B darfst du sowohl Schalt‑ als auch Automatikfahrzeuge fahren. Bei B78 bist du auf Automatik beschränkt.
Wenn du später doch Schaltwagen fahren willst, kannst du mit zusätzlicher Schulung und Eintragung der Schlüsselzahl B197 den Automatik‑Zwang aufheben.
Klasse B197
Was du fahren darfst:
Mit B197 darfst du PKW mit Automatik- oder Schaltgetriebe bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) fahren. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt; bei Anhängern über 750 kg darf die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten. Eingeschlossen sind außerdem die Klassen AM (Moped) und L (kleine land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen).
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren) und gültige Theorie- sowie Praxisprüfung wie bei regulärer Klasse B.
Besonderheiten der Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden, gefolgt von einer Abschluss-Testfahrt auf Schaltwagen. Nach Bestehen darfst du sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren, ohne Einschränkungen.
Grenzen:
B197 erlaubt keine Fahrzeuge über 3.500 kg, keine Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen und keine Motorradklassen (A1, A2, A). Kombinationen mit Anhängern über 750 kg oder Gesamtmasse über 3.500 kg erfordern eine separate Fahrerlaubnis (B96 oder BE).
B196-Erweiterung
Klasse B196
Was du fahren darfst:
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Maximal 11 kW Leistung
Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
Voraussetzung: Besitz der Klasse B
Voraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre, oder mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Gültige Theorie- und Praxisprüfung für die Erweiterung
Ausbildung / Praxis:
Praxisstunden: Mindestens 9 Fahrstunden, davon 5 auf Übungsplatz und 4 auf öffentlichen Straßen
Theorieunterricht: entfällt, da auf vorhandener Klasse B aufbauend
Keine Prüfung in der regulären Theorie nötig
Besonderheiten:
Nach erfolgreichem Abschluss darfst du Motorräder der Klasse A1 fahren, ohne einen separaten A1-Führerschein zu machen
Keine Einschränkungen auf Automatik oder Schaltung
Nur gültig innerhalb Deutschlands
JETZT MIT DEM FÜHRERSCHEIN BEGINNEN!
KONTAKT
Fahrschule Memo
Castroper Str. 45
45665 Recklinghausen
Tel: (0) 2361 – 9609160
Mob: (0) 176 – 20962905
info@fahrschule-memo.de
BÜROZEITEN
Montag-Donnerstag
11:00 – 18:00 Uhr
Freitags
11:00 – 17:00 Uhr
THEORIE
Montag-Donnerstag
18:00 – 19:30 Uhr